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   LG Wuppertal, 01.09.2021 - 8 S 57/20   

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https://dejure.org/2021,52989
LG Wuppertal, 01.09.2021 - 8 S 57/20 (https://dejure.org/2021,52989)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 01.09.2021 - 8 S 57/20 (https://dejure.org/2021,52989)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 01. September 2021 - 8 S 57/20 (https://dejure.org/2021,52989)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 31.01.1952 - III ZR 131/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Wuppertal, 01.09.2021 - 8 S 57/20
    Deshalb entspricht es in der Regel den Zwecken des Prozesses und dem Rechtsschutzbedürfnis, in diesen Fällen der Feststellungsklage ihren weiteren Lauf zu lassen (vgl. BGH NJW-RR 2004, 79, BGH Urt. v. 31.01.1952, Az. III ZR 131/51).

    Unter diesen besonderen Voraussetzungen rechtfertigen die für den Regelfall geltend gemachten Gründe nicht, das Feststellungsinteresse trotz Zulässigwerdens der Leistungsklage auch weiterhin zu bejahen (BGH, Urt. v. 31.1.1952, Az. III ZR 131/51).

  • BGH, 04.05.2006 - IX ZR 189/03

    Rechtsschutzbedürfnis einer negativen Feststellungsklage bei Verzicht des

    Auszug aus LG Wuppertal, 01.09.2021 - 8 S 57/20
    Das Feststellungsinteresse muss bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vorliegen (vgl. BGH NJW 2006, 2780, 2782).
  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

    Auszug aus LG Wuppertal, 01.09.2021 - 8 S 57/20
    Bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte wollte der Gesetzgeber ausschließen (vgl. BGH, Urt. v. 18.10.2005, Az. VI ZR 270/04, BGHZ 164, 330-336, Rn. 9).
  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02

    Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und

    Auszug aus LG Wuppertal, 01.09.2021 - 8 S 57/20
    Deshalb entspricht es in der Regel den Zwecken des Prozesses und dem Rechtsschutzbedürfnis, in diesen Fällen der Feststellungsklage ihren weiteren Lauf zu lassen (vgl. BGH NJW-RR 2004, 79, BGH Urt. v. 31.01.1952, Az. III ZR 131/51).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2008 - 1 U 181/07

    Zur Ermittlung der Schadenshöhe nach einem Verkehrsunfall mit einer einzigen

    Auszug aus LG Wuppertal, 01.09.2021 - 8 S 57/20
    In dieser Konstellation, d.h. bei technischer und rechnerischer Trennbarkeit von unfallbedingten (Neu-)Schäden von tatsächlich oder nur potentiell unfallfremden (Alt-)Schäden darf dem Geschädigten ein Ersatz nicht vollständig versagt werden (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.02.2008, Az. I-1 U 181/07).
  • BGH, 11.07.1995 - X ZR 42/93

    Bezahlung einer Rechnung als Schuldanerkenntnis

    Auszug aus LG Wuppertal, 01.09.2021 - 8 S 57/20
    Er braucht aber keineswegs konkrete Einzelheiten vorzutragen, sondern kann sich auf einfaches Bestreiten beschränken (BGH NJW 1995, 3311, 3312).
  • BGH, 08.07.2003 - VI ZR 304/02

    Begriff des Diagnosefehlers

    Auszug aus LG Wuppertal, 01.09.2021 - 8 S 57/20
    Der Kläger ist in solchen Fällen nicht gehalten, seine Klage in eine Leistungs- und eine Feststellungsklage aufzuspalten (vgl. BGH VersR 2003, 1256).
  • BGH, 06.03.2012 - VI ZR 167/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Zulässigkeit einer Feststellungsklage

    Auszug aus LG Wuppertal, 01.09.2021 - 8 S 57/20
    Die Entstehung eines weiteren Schadens  etwa in Gestalt angefallener Umsatzsteuer auf den Reparaturkostenbetrag und des im Zuge der Reparatur begründeten Nutzungsausfallschadens  war nach dem Vorbringen des Klägers noch zu erwarten (so auch BGH RuS 2012, 461).
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